KI-Kennzeichnungspflicht: was für Selbständige und KMU seit August 2026 gilt

Du hast einen Newsletter geschrieben, die KI hat beim Formulieren geholfen, das Bild oben ist auch nicht fotografiert. Der Finger liegt auf «Senden» — und dann kommt der Gedanke: Muss da jetzt eigentlich ein Hinweis drunter?
Seit dem 2. August 2026 ist das keine Geschmacksfrage mehr. An diesem Tag sind die Transparenzregeln von Artikel 50 des EU AI Act wirksam geworden. Sie betreffen nicht nur Konzerne mit Rechtsabteilung. Und sie betreffen weniger, als die Aufregung vermuten lässt.
Dieser Artikel sortiert, was gekennzeichnet werden muss, was ausdrücklich nicht, und was davon für dich in der Schweiz gilt. Er ist keine Rechtsberatung — wenn es bei dir um Haftung geht, gehört die Frage zu einer Anwältin.
Was seit dem 2. August gilt
Artikel 50 enthält vier eigenständige Pflichten, und sie hängen an unterschiedlichen Dingen: an Systemen, die direkt mit Menschen sprechen, an Systemen, die Inhalte erzeugen, an Emotionserkennung — und an Deepfakes sowie KI-Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Die KI-Servicestelle der österreichischen Regulierungsbehörde hat die vier Pflichten sauber aufgeschlüsselt.
Wichtig für alle, die auf eine Verschiebung gehofft haben: Der sogenannte Digital Omnibus hat im Sommer 2026 mehrere Fristen des AI Act nach hinten geschoben — die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Artikel 50 ist davon ausdrücklich nicht erfasst. Die Transparenzpflichten gelten.
Ein Satz nimmt dir dabei die bequemste Ausrede: Die Ausnahme für private Nutzung greift nicht bei beruflicher Tätigkeit — und beruflich ist ausdrücklich auch, was im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit passiert. Wer als Selbständige, Freelancer oder Virtuelle Assistentin arbeitet, ist damit gemeint.
Gilt das für mich in der Schweiz?
Die Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und dafür bestehendes Recht anzupassen, statt ein eigenes Gesetz nach EU-Muster zu schaffen; das Bundesamt für Justiz erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht. Bis dahin gibt es hier keine Kennzeichnungspflicht aus Schweizer Recht — den politischen Stand führt AlgorithmWatch CH laufend nach.
Trotzdem ist «ich bin in der Schweiz» keine Antwort. Der AI Act knüpft nicht am Firmensitz an, sondern daran, ob die Ausgabe eines KI-Systems in der EU verwendet wird. Ein Schweizer Betrieb mit Kundschaft in Deutschland, ein Chatbot, den jemand aus Österreich anschreibt, ein Newsletter in EU-Postfächern — das kann reichen.
Wie weit das im Einzelfall trägt, ist eine juristische Frage und nicht abschliessend geklärt. Die praktische Konsequenz ist trotzdem einfach: Kennzeichnen kostet dich einen Satz.
Was du kennzeichnen musst
Chatbots, Sprachassistenten und KI-Agenten. Wer direkt mit einem KI-System kommuniziert, muss das spätestens bei der ersten Interaktion erfahren. Das gilt für den Chatbot auf deiner Website, für Sprachansagen am Telefon und für Agenten, die in deinem Namen Termine bestätigen oder Mails schreiben — die sollen laut den Kommissionsleitlinien zusätzlich offenlegen, in wessen Auftrag sie handeln. Die Pflicht entfällt nur, wenn es offensichtlich ist. Diese Ausnahme ist eng gemeint.
Fotorealistische KI-Bilder von Menschen, Orten oder Ereignissen. Ein Bild, das echt aussehen könnte, ist ein Deepfake im Sinne des Gesetzes — auch dann, wenn die abgebildete Person nie existiert hat. Entscheidend ist nicht, ob du täuschen wolltest, sondern ob das Publikum es für echt halten könnte.
KI-Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Gemeint sind Texte, die die Öffentlichkeit informieren — über Politik, Gesundheit, Verbrauchersicherheit, Recht, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Entwicklungen. Hier steckt die Ausnahme, die man kennen sollte: Die Pflicht entfällt, wenn der Text inhaltlich von einem Menschen geprüft wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Rechtschreibprüfung genügt nicht. Fakten und Quellen prüfen genügt.
Was du nicht kennzeichnen musst
Das ist der Teil, der in den meisten Aufregungs-Beiträgen fehlt.
- Werbe- und Produkttexte. Inhalte, die kommerziellen Zwecken oder der Unterhaltung dienen, informieren die Öffentlichkeit nicht über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Deine Produktbeschreibung braucht keinen KI-Hinweis.
- Kleinteile ohne eigenen Inhaltscharakter. Einzelne Wörter, Bildunterschriften, Alt-Texte, Beschriftungen in der Bedienoberfläche.
- Normale Bildbearbeitung. Farbkorrektur, Rauschunterdrückung und ähnliche Optimierungen machen aus einem Foto keinen Deepfake, solange sie die Echtheit nicht wesentlich verändern.
- Interne und private Texte. Eine Mail an drei Personen ist nicht veröffentlicht. Ein internes Dokument auch nicht.
- Das maschinenlesbare Wasserzeichen. Diese Pflicht liegt bei den Anbietern der KI-Systeme, nicht bei dir als Nutzerin. Du musst kein Wasserzeichen einbauen.
Wie eine Kennzeichnung aussehen muss
Klar, eindeutig und ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar. Was ausdrücklich nicht genügt: ein Hinweis nur in den AGB, nur in den Metadaten — oder ein allgemeines «Diese Website nutzt KI». Das informiert niemanden über den konkreten Inhalt.
Was funktioniert: ein sichtbarer Satz am Textende, ein Symbol im Bild mit passendem Alt-Text, bei Audio ein gesprochener Hinweis am Anfang. Für Bilder und Videos stellt die EU-Kommission ein lizenzfreies Symbol-Set zur Verfügung, und der freiwillige Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte zeigt, wie sich die Pflichten praktisch erfüllen lassen. Bei langen Videos oder Podcasts wird der Hinweis wiederholt.
Die Randnotiz aus dem eigenen Betrieb
Auf superpraktisch.ai steht seit Wochen ein Transparenz-Hinweis unter jedem Beitrag, der mit KI entstanden ist — Monate bevor daraus eine Pflicht wurde. Nicht aus Weitsicht, sondern weil sich alles andere falsch angefühlt hätte.
Am 17. August ist hier trotzdem etwas anderes passiert: Das Gesicht des Kanals, eine KI-Persona, ist verschwunden. Michèle dreht seither selbst. Der Grund war nicht der AI Act, sondern dass die Beiträge mit einem echten Menschen davor besser funktioniert haben.
Das ist die Lehre aus diesem Sommer, und sie steht in keinem Gesetzestext: Die Kennzeichnung ist nicht das Problem. Die schwierigere Frage kommt danach — wer bei dir eigentlich spricht.
Häufige Fragen
Muss ich als Schweizer Selbständige KI-Inhalte kennzeichnen? Aus Schweizer Recht heraus: derzeit nicht, ein KI-Gesetz ist erst in Arbeit. Aus dem EU AI Act heraus: möglicherweise ja, weil dieser daran anknüpft, ob die Ausgabe in der EU verwendet wird — nicht am Firmensitz. Wer Kundschaft oder Publikum in der EU hat, sollte davon ausgehen, dass die Regeln greifen.
Muss ich unter jeden Instagram-Post schreiben, dass KI mitgeholfen hat? Nein. Social-Media-Beiträge zu Werbe- oder Unterhaltungszwecken fallen nicht unter die Textpflicht. Anders wird es bei fotorealistischen KI-Bildern und -Videos, die echt wirken könnten: Die gelten als Deepfake und müssen sichtbar gekennzeichnet werden.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB? Nein. Die Information muss klar, eindeutig und direkt am Inhalt wahrnehmbar sein. Ein pauschaler Satz im Impressum erfüllt die Pflicht nicht.
Was ist mit KI-Texten, die ich selbst redigiert habe? Für Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse entfällt die Pflicht, wenn der Text inhaltlich von einem Menschen geprüft wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine reine Rechtschreibprüfung genügt dafür nicht — gemeint ist eine echte Prüfung von Fakten und Quellen.
Was du diese Woche tun kannst
Drei Handgriffe, und du bist durch. Erstens: Läuft bei dir ein Chatbot oder eine automatische Antwort? Einen Satz ergänzen, der sagt, dass hier eine KI antwortet. Zweitens: Steht irgendwo ein fotorealistisches KI-Bild von einem Menschen? Symbol rein oder austauschen. Drittens: Schreibst du über Recht, Gesundheit oder Politik? Dann prüfe die Texte selbst und stell deinen Namen darunter.
Das ist eine Frage von Minuten — sobald du weisst, welche Werkzeuge in deinem Betrieb überhaupt mit KI arbeiten. Daran hängt es meistens. Wenn du das einmal gemeinsam sortieren willst, melde dich; wie ein eigenes KI-Werkzeug entsteht, das du auch erklären kannst, zeigt Kurs 1 «Dein erster AI-Mitarbeiter». Wo deine Daten landen und was das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt, steht im Artikel über KI und Datenschutz in der Schweiz.
✶ Dieser Artikel ist mit KI-Unterstützung entstanden. Fakten und Quellen geprüft, redaktionell verantwortet von Michèle Heinecke, superpraktisch.ai.